| Sachkundenachweis |
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Sachkundeprüfung gemäß §11 Absatz 3 des Landeshundegesetz LHundG: Das Landeshundegesetz in Nordrhein-Westfalen bestimmt, dass HalterInnen von Hunden, die größer als 40 cm Schulterhöhe und/oder schwerer als 20 kg sind, folgende Punkte erfüllen müssen:
Die Sachkundeprüfung ist ein Test, in dem Wissen zu Hundehaltung, Hundeverhalten, Lernverhalten des Hundes und ähnlichen Themen abgefragt werden. Der Test ist im Multiple choice aufgebaut und stellt für hundeerfahrene HalterInnen in der Regel kein Problem dar. Für alle, die sich auf die Prüfung vorbereiten wollen, aber auch die, die einfach noch etwas für das Zusammenleben mit ihrem Hund dazulernen wollen, halten wir Literaturtipps und eine Auswahl von Büchern in der Praxis bereit. Da wir für den Test etwa eine halbe Stunde Zeit benötigen, bitten wir um telefonische Anmeldung. Auf der Homepage der Tierärztekammer Nordrhein können Beispieltests heruntergeladen werden: www.tieraerztekammer-nordrhein.de |




